Ferienangebote für Schüler mit Behinderungen

4. Juli 2020

Die umgehende Einführung der Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf während der Sommerferien fordert der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe.

Bereits vor den Ferien hatte der Politiker eine Anfrage an den Schuldezernenten Torsten Göpfert gestellt, inwieweit eine Unterstützung durch den Kreis Unna für die betroffenen Kinder und Jugendlichen während der Ferien erfolgt.

In der jetzt vorliegenden Antwort wird erklärt, dass den Eltern kein Angebot unterbreitet wurde. Dies ist für Hüppe angesichts der Tatsache, dass das Bildungsministerium NRW 75 Millionen Euro für diese Zwecke zur Verfügung gestellt hat, völlig unverständlich. Auch der CDU-Kreisvorsitzende Marco Morten Pufke sieht die Not vieler Familien: „Die betroffenen Familien wurden in den letzten Monaten enorm belastet. Gerade die Schüler von Förderschulen, die am längsten wegen des Corona-Virus geschlossen waren, sind in einer schwierigen Situation.“

Dabei wendet sich das Programm nicht nur an Sonderschüler, sondern auch Kinder mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht. Hubert Hüppe liegen vor allem die durch das Landesprogramm geförderten gruppenspezifischen Maßnahmen am Herzen. Diese Programme können bis zu drei Wochen durch das Land gefördert werden. Hüppe verspricht sich neben der Entlastung der Eltern auch das Aufholen von coronabedingten Benachteiligungen. Nach seinen Informationen seien noch genügend Mittel vorhanden und die Bearbeitungszeit der Anträge sei außergewöhnlich kurz.

„Ich hoffe, dass sich auch engagierte Sonderpädagogen für einen Unterricht während der Ferien zur Verfügung stellen, damit nicht nur reine Betreuung stattfindet“, so Hüppe.

Wenn jetzt noch den Eltern ein kreisweites Angebot gemacht würde, könnten für die letzten drei Ferienwochen die Maßnahmen durchgeführt werden. „Es wäre äußerst bedauerlich, wenn der Kreis Unna diese Chance nicht wahrnehmen würde“, so Pufke.

Beide Politiker weisen außerdem darauf hin, dass für Kinder mit sog. „intensivpädagogischem Unterstützungsbedarf gemäß § 15 AO-SF“ (das betrifft besonders schwer behinderte Schülerinnen und Schüler) zusätzlich eine Finanzierung für eine individuelle Betreuung durch eine Person bis zu drei Wochen möglich ist. Diese Person kann auch der schon vorhandene Schulbegleiter sein. Hier sind ebenfalls bis zu drei Wochen mit 2.012 EUR förderungsfähig. Anträge können in diesen Fällen die Träger von Schulbegleitungsmaßnahmen stellen.

Deswegen sollten sich die betroffenen Eltern, die an dieser Einzelbetreuung interessiert sind, bei diesen Trägern melden. Ebenfalls sollten die Träger im Kreis Unna das Angebot an die Eltern machen, da längst nicht alle über die Möglichkeiten informiert sind. Weitere Infos gibt es direkt bei Hubert Hüppe unter 0170-9263433.




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