CDU bezieht Stellung zum Haushaltsplan für 2021

26. November 2020

Die CDU-Ratsfraktion stellt die Ergebnisse ihrer Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2021 vor.

Der am 05.11.2020 eingebrachte und fortgeschriebene Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Holzwickede für das Jahr 2021 schließt im Ergebnisplan mit 50.107.509 Euro Erträgen und 51.075.759 Euro Aufwendungen ab. Mit einem dargestellten Defizit in Höhe von 968.250 Euro ist der Haushaltsausgleich gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW im Haushaltsjahr nicht erreicht.

Die Stellungnahme und Änderungsanträge der CDU-Fraktion finden Sie hier (Download im pdf-Format).

Situation

Herausforderung Kreisumlage

Mit aller größten Sorge nehmen wir die hohe Steigerungsrate von rund 35% zur Kenntnis, die hinsichtlich der differenzierten Kreisumlage, nach dem Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2021 des Kreises Unna, für die Aufgaben der Jugendhilfe der drei Jugendamtskommunen im Vergleich zur Planung des Haushaltsjahres 2020 zu verzeichnen ist.

Die tendenziell steigenden Aufwende für die Aufgaben der Jugendhilfe, die sich in der differenzierten Kreisumlage niederschlagen und die der Dezernent für Arbeit und Soziales sowie Familie und Jugend, Schule und Bildung, Torsten Göpfert, zuletzt in der Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung erläutert hat, deuten unter anderem auf eine in Familien immer häufiger auftretende familiensoziologische Schieflage hin.

Diesem sich abzeichnenden Problem muss gesellschaftspolitisch dringend mit mehr Aufmerksamkeit und finanzieller Unterstützung für Steuerungselemente durch die Landes- und Bundespolitik begegnet werden. Zudem sind die tendenziell massiv ansteigenden Kosten für die Kindertagesbetreuung, die zu rund 75% von den Städten und Gemeinden und Ländern getragen werden, innerhalb von sieben Jahren von 23,8 Mrd. Euro auf über 33 Mrd. Euro angestiegen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund zwar seit 01. Januar 2019 die Länder bis 2022 mit insgesamt fünfeinhalb Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Die Mittel, die der Bund zeitlich begrenzt zur Verfügung stellt, werden für durchschlagende und umfassende Qualitätsverbesserungen allerdings kaum ausreichen. Auch hier erwarten wir vom Land, durch weitere Novellierungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und vom Bund weiterhin die erforderliche finanzielle Unterstützung.

Die CDU-Fraktion macht sich zudem dafür stark, dass im Kreisjugendamt dringend eine Prüfung in Form einer Organisationsuntersuchung inklusive der Überprüfung von Prozessabläufen und Standards stattfinden muss, da der von der Gemeinde Holzwickede mittlerweile aufzubringende Eigenanteil an der differenzierten Kreisumlage derart stark gestiegen ist, sodass die Gemeinde Holzwickede überfordert ist.

Wir fordern die Landes- und Bundesebene dazu auf, die auskömmliche Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen auf eine neue Basis zu stellen.

Die voraussichtlich anvisierten Kreisumlagen, die von der Gemeinde Holzwickede hinsichtlich der allgemeinen und differenzierten Kreisumlage für das Jahr 2021, einschließlich einer Nachzahlung, resultierend aus der Spitzabrechnung der differenzierten Kreisumlage für das Jahr 2019, in Höhe von 1.073.487,15 Euro, zu leisten sind, betragen insgesamt 21.507.827,15 Euro. Welche Belastungsdimension durch die geforderten Kreisumlagen mittlerweile erreicht sind verdeutlicht, dass die Gewerbesteuer- und Grundsteuereinnahmen A, B, in Höhe von insgesamt 20.203.284,67 Euro aus dem gut verlaufenden Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Holzwickede noch nicht einmal ausgereicht hätten um die voraussichtliche allgemeine und differenzierte Kreisumlage für das Jahr 2021 auszugleichen.

Herausforderung Corona-Pandemie

Die COVID-19-Pandemie und dessen Auswirkungen, stellt unser Land vor enorme gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Herausforderungen.

Die Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte sind dadurch dramatisch und führen zu signifikanten Mindereinnahmen bei den Gewerbesteuern und Anteilen der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer.

Da die vorgenannten Steuerausfälle durch die Kommunen weder durch Minderausgaben noch durch Mehrerträge kompensiert werden können und nicht in den Bundesländern, in denen dies überhaupt möglich wäre, zu einem Aufwuchs von Kassenkrediten führt, haben sich der Bund und die Landesparlamente auf eine Erstattung der aktuellen krisenbedingten Gewerbesteuerausfälle für das Jahr 2020 geeinigt. Um dieses Vorhaben gesetzlich zu legitimieren, wurde am 17.09.2020 das Grundgesetz dahingehend geändert, dass der Artikel 143h mit sofortiger Wirkung ergänzt wurde und zum 31.12.2020 wieder außer Kraft tritt. Durch eine weitere Grundgesetzänderung erhöht der Bund dauerhaft die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 25% auf bis zu 74%, welches sich entlastend auf die allgemeine Kreisumlage auswirken wird.

Das im Laufe des Jahres 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz) hat zufolge, dass sämtliche Mindererträge und Mehraufwendungen in einer Nebenrechnung im Ergebnisplan prognostiziert werden müssen. Ab dem Jahr 2020 werden den Kommunen hierzu Liquiditätskredite über eine Laufzeit von bis zu 50 Jahren bei der NRW Bank angeboten, um diese Mindereinnahmen und Mehraufwendungen zu kompensieren. Die sogenannten Stärkungspaktkommunen erhalten 342 Mio. Euro Sonderhilfen für die Jahre 2020 und 2021.

Die durch die Pandemie eingetretenen Verwerfungen haben dazu geführt, dass zum Zeitpunkt der diesjährigen Haushaltsplanaufstellung die maßgeblichen Informationen durch die Bekanntgabe des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2021), aus dem die an die Kommunen und Kreise auszuschüttende Finanzausgleichsmasse hervorgeht sowie die Steuerschätzungen noch nicht vorgelegen haben. Zwischenzeitlich sind die Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 bekanntgegeben und daraus abgeleiteten Zuweisungen weitestgehend in den Haushaltsplan eingearbeitet worden. Auch, beruht das Zahlenwerk des Eckdatenpapiers zum Haushaltsentwurf 2021 des Kreises Unna, aus dem die Aufwende Holzwickedes hinsichtlich der allgemeinen und differenzierten Kreisumlage zu entnehmen sind auf Annahmen, unter Zugrundelegung der vorgenannten Zuweisungen aus dem Vorjahr. Da der Kreis Unna seine Haushaltssatzung 2021 erst am 15.12.2020 im Kreistag beschließen wird und bis dahin auch noch die übergeordneten Umlageverbände (Landschaftsverband und RVR) in dessen Berechnungen Einfluss nehmen werden, muss hier abgewartet werden.

Nach ersten Informationen aus einem Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, vom 23.09.2020, zum Landeshaushalt und Gemeindefinanzierungsgesetz 2021, hat man beim Land aufgrund einbrechender Steuereinnahmen, bei den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, aus denen Kreise, Städte und Gemeinden jedes Jahr vom Land finanzielle Zuweisungen erhalten, einen voraussichtlichen Fehlbetrag in Höhe von 927,4 Mio. Euro ausgemacht. Dieser Betrag soll vom Land NRW aufgestockt und den Gemeinden und Gemeindeverbänden über den NRW Rettungsschirm kreditiert werden. So sollen Rückführungen aus zukünftigen Steigerungssummen im kommunalen Finanzausgleich erfolgen, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindeverbände wieder gebessert hat und zur Tilgung der über den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet werden.

Trotz der noch fehlenden, konkreten, haushaltsrelevanten Informationen deuten bereits gravierende Anzeichen darauf hin, dass die Gemeinde Holzwickede bei den Gewerbesteuereinahmen mit einer Mindereinnahme von rund 4,8 Mio. Euro sowie bei den Gemeindeanteilen der Einkommensteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2020 mit nicht unerheblichen Mindereinnahmen zu rechnen hat.

Gestalten trotz Krise

Mit dem von der Verwaltung am 05.11.2020 vorgestellten Haushaltsplan 2021 und des voraussichtlichen Haushaltsdefizit in Höhe von 968.250,00 Euro sieht sich die CDU-Fraktion in ihren Befürchtungen bestätigt, dass in Holzwickede derzeit mehr Geld ausgegeben wird als demgegenüber Einnahmen zur Verfügung stehen. Die längerfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2024 wird voraussichtlich durchgehend defizitär ausfallen. Sollten die sich bereits bei der letzten Haushaltsplanaufstellung vorgestellten Prognosen und nunmehr abermals prognostizierten Finanzplanungen bestätigen, droht die seit dem Jahr 2014 wieder mühsam aufgebaute Ausgleichsrücklage in Höhe von 6.611.744,19 Euro in wenigen Jahren aufgebraucht zu sein.

Das ist aus Sicht der CDU-Fraktion mehr als besorgniserregend, da die Konsequenz ein Rückfall in die voraussichtlich fünf Jahre lang währende Haushaltssicherung wäre, welche mit gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltssicherungsmaßnahmen, wie Einsparungen von freiwilligen Leistungen sowie mit zusätzlichen Abgaben und Steuererhöhungen gegenüber unseren Bürgern einhergehen würden.

Damit die Bürger Holzwickedes sich weiterhin einer attraktiven und prosperierenden Gemeinde erfreuen können, sind aus Sicht der CDU-Fraktion sämtliche konsumtiven Aufwende hinsichtlich Einsparpotentialen zu überprüfen. Aber auch die in der Planung und Ausführung befindlichen finanzintensiven Projekte fordern wir auf den Prüfstand zu stellen. Ziel muss es sein, diese vorerst solide finanziert zu Ende zu führen, bevor wir uns mit neuen Projekten intensiver beschäftigen.

Bei der Gesamtbetrachtung des Haushalts 2021 und zukünftigen Haushaltsjahren fordern wir dem in der Gemeindeverwaltung bereits eingerichteten Fördermittelprogrammcontrolling noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Sämtliches Verwaltungshandeln muss hinsichtlich einer effizienten verwaltungsökonomischen Daseinsvorsorge auf Einsparungen untersucht werden, um nach Möglichkeiten zu fahnden, die zur Verbesserung der Haushaltssituation in diesem und kommenden Jahren führen.

Unser erklärtes Ziel ist es, durch eine solide nachhaltige Haushaltsführung, unter keinen Umständen die eigenverantwortliche kommunalpolitische Gestaltungshoheit zum Wohle unserer Bürger aus der Hand zu geben. Steuererhöhungen lehnen wir ab. Die Aufgabe unserer freiwilligen Leistungen, die unter anderem den von uns wertgeschätzten ehrenamtlichen Tätigkeiten und kulturellen Vereinen zu Gute kommt, wollen wir nicht antasten.

Fehlende finanzielle Mittel durch die Einbindung des Sachverstandes ehrenamtlicher Bürger kompensieren

Die Bürgerinnen und Bürger Holzwickedes können von uns erwarten, dass wir Ideen und Vorschläge erarbeiten, ohne die angespannte Haushaltsituation weiter zu verschärfen. Die CDU-Fraktion wird sich dafür einsetzen, den ehrenamtlichen Sachverstand, der in der Bürgerschaft in unserer Gemeinde Holzwickede beheimatet ist, zu wecken, diesen als solchen zu begreifen und parteiübergreifend einzubinden. Die CDU-Fraktion beauftragt die Verwaltung, Konzepte zu entwickeln, um diese Potenziale wirksam zu nutzen.

ISEK Maßnahmen

  • Sanierung Rat- und Bürgerhaus und Erweiterungsbau(ten)

Die CDU-Fraktion hat im Oktober 2018 den Beschluss zur Umsetzung der Baumaßnahme hinsichtlich der Kostenberechnung in Höhe von 19.530.000 Euro (rd. 8,5 Mio. Euro Eigenanteil) abgelehnt, da dieser Kostenrahmen nicht von uns zu vertreten und zudem weitere Baupreissteigerungen zu befürchten waren. Zwischenzeitlich sind 85% der Vergaben getätigt. Es ist bekannt, dass die eingeplante Reserve zu 50% aufgebraucht wurde. Für den Haushalt 2021 bestehen aus unserer Sicht noch folgende Risiken: Bauzeitverzögerung auf Grund der Pandemie, verbunden mit höheren Mietkosten (im ECO-PORT) und Baupreissteigerungen bei offenen Gewerken.

Dass die Gemeinde durch den Zuwendungsbescheid 2019, das um ca. 300.000 Euro, auf rund 17,2 Mio. Euro erhöhte Programmvolumen mit einer Fördersumme in Höhe von 10,3 Mio. Euro erhält, ist einerseits erfreulich. Weitere Fördermittel geplanter ISEK-Maßnahmen, zum Beispiel die Aufweitung und Aufwertung der Bahnhofszufahrt, drohen dem erhöhten Kostenrahmen für den Rathaus Neu- und Umbau zum Opfer zu fallen.

  • Aufwertung südlicher Ausgang Bahnhof

Die neben dem vorgenannten Projekt einzig noch im ISEK genehmigte Maßnahme „Aufwertung südlicher Ausgang Bahnhof“, bei der eine Attraktivitätssteigerung des Bereiches des Fußweges entlang der P+R Anlage, zwischen Bahnhofstraße und Bahnhofstunnel, durch eine verbesserte Beleuchtung sowie einer Installation einer Stele als Orientierungshilfe erfolgen soll, befindet sich derzeit in der Umsetzung. Die aufgrund anfänglicher Fehlplanungen erforderlichen Nachbesserungen von einer LED-Solartechnik hin zu einer dauerspannungsbetriebenen Technik haben wir wegen der prognostizierten Teuerungen im Tiefbau des aus dem Gemeindehaushalt zu finanzierenden Eigenbetrages in Höhe von 67.000 Euro bereits im letzten Jahr abgelehnt und eine belastbare Kostenermittlung zu einem sicherheitsoptimierten Konzept gefordert.

Tunneldurchstich / Stehfenstraße

Die Nachricht der Bahnflächen Entwicklungsgesellschaft NRW (BEG) vom 30.10.2020, dass die erneute Entbehrlichkeitsprüfung der nördlichen Gleise 208/209 negativ ausgefallen ist und stattdessen im Rahmen des angestrebten Deutschland-Takt und der Strategie „Starke Schiene“ als unverzichtbar angesehen wird, hat uns aus kommunalentwicklungspolitischer Sicht hart getroffen. Zumal die städtebaulichen Pläne einen Tunneldurchstich voranzutreiben und P+R Parkplätze zu errichten schon über zehn Jahre bestehen und seinerzeit daran gescheitert sind, dass die Gemeinde Holzwickede ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen musste und die bereitgestellten Fördergelder wegen der damit verbundenen gesetzlichen Auflagen nicht abgerufen werden konnten. Die CDU-Fraktion ist aber weiterhin zuversichtlich, dass die Bahnflächen Entwicklungsgesellschaft NRW (BEG), in einer Nachbetrachtung der Umsetzung der Strategie „Starke Schiene“ feststellt, dass die Gleise als abkömmlich bewertet werden und hält an den visionären Plänen fest, soweit sich diese in zukünftigen Haushalten und Ergebnisplänen finanzierbar darstellen lassen. Wir fordern die Verwaltung auf, die Planungen an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen und weiter zu verfolgen.

Bahnhofskonzept

Die Vorstellungen einer Umgestaltung des Holzwickeder Bahnhofes zu einem modernen Flughafenbahnhof, der mit einer attraktiv gestalteten Überdachung des Mittelbahnsteiges einhergeht und zudem mit Barrierefreiheit und einer ansprechenden Aufenthaltsqualität ausgestattet werden soll, begrüßen wir. Die CDU-Fraktion steht dem Planvorhaben aufgeschlossen gegenüber, soweit eine des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und ISEK in Aussicht gestellte Förderung möglich ist und die eigenen erforderlichen Aufwendungen finanzierbar sind.

Erweiterung CSG: Raumbedarf

Die CDU-Fraktion hat im vergangenen Jahr mit großer Freude zur Kenntnis genommen das sich unser Gymnasium der gesetzlichen Verpflichtung im Sonderfall sehr wohlwollend und aufgeschlossen gezeigt hat. Dieser Sonderfall besagt, dass in kleineren Gemeinden mit geringen Schulbildungsangeboten im Sekundar I Bereich, auch Gymnasien nach Abstimmung mit dem Schulträger sowie der Schulaufsichtsbehörde und nach Erstellung eines Konzepts zum Vorhalten zielgleicher und zieldifferenzierter Bildungsangebote für Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf verpflichtet sind. Hierzu wurde uns von der Schulleitung ein zielführendes, nachhaltiges Konzept vorgestellt, welches mit zusätzlichem erforderlichem Raumbedarf (Differenzierungsräume) einhergeht. Zudem wurde zusätzlicher Raumbedarf durch die Rückkehr von G8 auf G9 begründet, der derzeit nochmals durch einen Lehrer aus dem Lehrerkollegium des Gymnasiums kostenneutral überprüft wird. Ein erforderlicher Klassenraum kann kurzfristig von der Josef-Reding-Schule bereitgestellt werden. Zwei weitere benötigte Klassenräume werden durch die Aufstellung mobiler Schulcontainer als Übergangslösung bereitgestellt werden müssen.

Kurzfristig wird ein Anbau am Clara-Schumann-Gymnasium erforderlich sein, der den gesamten Raumbedarf am Standort selbst deckt. Planungen des Schulzentrums dürfen nicht in Abhängigkeit mit der Planung eines Medienlernzentrums, dessen Förderung nicht gesichert ist, einhergehen. Das Warten auf einen möglichen Förderbescheid darf einen unmittelbaren Beginn der Baumaßnahmen zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler nicht gefährden!

Medienlernzentrum

Einen kostenintensiven Neubau eines Medienlernzentrums, ursprünglicher ISEK Ansatz 2,3 Mio. Euro, jetziger Ansatz 4,3 Mio. Euro, bei einem Eigenanteil von 1,7 Mio. Euro als modifizierte Bibliothek am Standort der Allee 4 lehnt die CDU-Fraktion ab, zumal der bisherige Standort der Bibliothek wegen des Nutzerverhaltens in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Schulzentrum (über 50% sind Kinder und Jugendliche) angesiedelt bleiben sollte.

Nachnutzung der Immobilien Allee 4 und 10

Die CDU-Fraktion hat sich von Beginn an, der Planungen der Sanierung und den Erweiterungsanbau des Rat- und Bürgerhauses, unter Inanspruchnahme der Förderung im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK), dafür ausgesprochen, dass die beiden Immobilien in der Allee 4 (Bürgerbüro) und 10 (Bauamt) nach Abschluss der Maßnahme veräußert werden sollen. Mit den Einnahmen sollten eigene Aufwende für die Sanierung und den Erweiterungsanbau des Rathauses teilweise refinanziert werden und die Chance eröffnet werden, an den Immobilienstandorten durch Verkauf und Entwicklung neuer Ideen von Investoren eine der Gemeindemitte zuträgliche städtebauliche Entwicklungsmöglichkeit einzuräumen.

Neubau Alleeplatz

Leider ist man unserem Vorschlag, einer zusammenhängenden Maßnahme in reduzierter Form Wegefläche und Umgestaltung Alleeplatz nicht gefolgt, daher fordern wir eine Neugestaltung des Alleeplatzes weiter zu verfolgen und sich hierfür um Fördermittel zu bemühen.

Flüchtlingsunterkunft Bahnhofstraße

Die CDU-Fraktion nimmt zähneknirschend zur Kenntnis, dass unter fachanwaltlicher Unterstützung der Verwaltung akribische Versuche gegenüber dem seinerzeit für die Errichtung der Unterkünfte verantwortlichen Vertragspartner Regressansprüche für die Mängelbeseitigung geltend zu machen letztlich gescheitert sind. Ein bereits beim zuständigen Landgericht Lübeck eingeleitetes Klageverfahren gegen die Beklagte, wurde unter Wahrung der Rechtsansprüche gegenüber die Beklagte und Rückerstattung des von der Gemeinde geleisteten Prozesskostenvorschusses zurückgenommen, da die Adresse des Bauherren nicht zu ermitteln gewesen ist und ihren seinerzeitigen Ursprung im Ausland hat.

Die Beseitigung der Mängel an beiden Unterkünften würde laut Kalkulationen der Verwaltung jeweils etwa 250.000 Euro in Anspruch nehmen. Der Restbuchwert der Immobilien valutiert in der Bilanz jeweils rund 451.477 Euro. Die CDU-Fraktion befürwortet die Veräußerung der westlichen Flüchtlingsunterkunft, unter der Voraussetzung, dass aus den zu erwartenden Verkaufserlösen der Restbuchwert der Liegenschaft, sowie die notwendigen Instandsetzungskosten des verbleibenden Gebäudes mindestens gedeckt sind. Eine zukünftige Bebauung mit gefördertem Wohnungsbau unterstützt auch unsere Forderung preisgünstige Wohnangebote in Holzwickede neu zu schaffen. Als weitere Voraussetzung ist eine mittelfristige Bedarfsplanung der Flüchtlingsunterbringung vorzulegen. In diesem Zusammenhang kann auch über eine Entwicklung der verbleibenden Unterkunft nachgedacht werden. Die CDU-Fraktion fordert die Erstellung eines langfristigen Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge.

In Anbetracht dieser Entwicklungen nehmen wir Abstand von unseren bisherigen Plänen, die gemeindeeigenen Flüchtlingsunterkünfte an der Massener Straße 69 und 71 zu veräußern.

Digitalisierung (Schulen & Verwaltung)

Die in den letzten Jahren vom Land Nordrhein-Westfalen und Bund für die Digitalisierung an Schulen bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 7 Mrd. Euro haben dazu geführt, dass voraussichtlich zum März nächsten Jahres alle Holzwickeder Schulen über die hierfür benötigte Infrastruktur eines Glasfaseranschlusses verfügen. Zwischenzeitlich sind auch die ersten erforderlichen Geräte bestellt, mit denen nach dem Eintreffen ein Umstrukturierungsprozess in den schulischen Einrichtungen eingeleitet wird. Die Digitalisierung der Schulen hat sich als Schlüssel zur Zukunft erwiesen, sowohl im Hinblick auf zeitgemäße Bildung als auch die Möglichkeit, in Zeiten der vorherrschenden Pandemie einen flexiblen Unterricht auf Distanz anbieten zu können. Die Pandemie hat somit die Notwendigkeit und den Wert digitaler Bildung aufgezeigt.

Durch das E-Government-Gesetz sowie das Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen Prozesse in der Verwaltung optimiert und die Qualität gesteigert werden. Bis zum Jahresende 2022 sind demnach Behörden dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die abwartende Haltung der Gemeinde bei der Anschaffung einer Portallösung begrüßt die CDU-Fraktion, da sich Bestrebungen des Landes Nordrhein-Westfalen abzeichnen, ein landesweites nutzbares Portal für alle Kommunen in NRW zur Verfügung zu stellen. Auch der Bund hat seine Unterstützung mit Mittelbereitstellung von 3 Mrd. Euro zugesagt, wenn übergeordnete Lösungen geschaffen werden. Hierbei sollen auch verwaltungsinterne Prozesse durch die Digitalisierung optimiert werden, mit dem klaren Ziel eines bedarfsgerechten Personaleinsatzes.

Neubau OGGS / Dudenroth-Schule

Mit der voraussichtlichen Fertigstellung des neuen evangelischen Kindergartens „Weitblick“ in Opherdicke im März nächsten Jahres, kann der Rückbau des Deutsche Roten Kreuz Pavillion an der Dudenroth-Schule beginnen. Das DRK wird in die hierfür renovierte Immobilie der ehemaligen Feuerwehr Hengsen umziehen. Auf dem Gelände der Dudenroth-Schule wird an gleicher Stelle, gemäß den Ergebnissen und Erforderlichkeiten des vom Schulgutachter Dr. Habeck, von der technischen Universität Dortmund, fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanes für das Jahr 2018/19 und Prognosen bis zu den Jahren 2028/29, eine neu zu errichtende Immobilie für die Unterbringung der offenen ganztags Grundschule (OGGS) im Wert von rund 3,5 Mio. Euro entstehen. Die kurzfristige Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen wird ausdrücklich begrüßt. Die Bundesregierung hat mit dem umfassenden Konjunktur- und Krisenbewältigungspakt, als Reaktion auf die Corona-Pandemie, zusätzliche 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau von Ganztagsbetreuung an Grundschulen auf den Weg gebracht. Insgesamt stehen damit 3,5 Mrd. Euro Fördermittel bereit. Um an diesem Förderprogramm partizipieren zu können, sind Fördermittel zu beantragen. Weitere Ausbauten an der OGGS Aloysiusschule sind in zukünftigen Planungen zu berücksichtigen.

Sanierung Nichtschwimmerbecken „Schöne Flöte“

Das zu Jahresbeginn als irreparabel begutachtete Nichtschwimmerbecken in der Schöne Flöte muss aus Sicht der CDU-Fraktion so schnell wie möglich, demnach zur nächsten Bädersaison kommenden Jahres, wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die seit Jahresbeginn wegen der Pandemie getroffenen, notwendig gewordenen Einschränkungen, unter anderem wegen des Lockdown einhergehenden Schulschließungen, Einschränkungen in der Reisefreiheit und des Freizeitverhaltens haben dazu geführt, dass gerade Kinder und Jugendliche hierunter sehr in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Da für die Sanierung des Nichtschwimmerbeckens vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 100 % zur Verfügung stehen und im nächsten Jahr Fördermittel von Land und Bund in Höhe von 90 % für zuwendungsfähige Ausgaben bereitgestellt werden, haben wir uns dafür eingesetzt diese Mittelzuweisungen zu beantragen. Die durch die erforderliche Abschreibung des Restbilanzwertes zum 31.12.2020, in Höhe von 251.300 Euro, des alten Nichtschwimmeraktionsbeckens, sind aufgrund der angespannten Haushaltslage und des seit der letzten Haushaltssicherung gedeckelten Jahresgewinn- und Verlustausgleichs in den Haushalt der Bäderbetriebe als Verlustausgleichsvorträge abzubilden.

Montanhydraulikstraße

Der Ausbau der Montanhydraulikstraße im Zusammenhang mit dem geplanten Autobahnanschluss A40 und der zurzeit noch beklagten Ortsumgehung L677n hat für die CDU-Fraktion weiterhin oberste Priorität. In Anbetracht der zukünftig zu erwartenden Verkehre, durch die vorgenannten Pläne von Bund und Land, muss der Ausbau dieser Straße unverzüglich vorangetrieben werden. Es wäre eine katastrophale Situation für unsere Bürgerschaft der Gemeinde Holzwickede, wenn sich zukünftige Verkehre, statt über diese Straße mit Lenkungswirkung des Zielverkehrs in den Ortskern, durch anderweitige Wohnstraßen oder den angrenzenden Bereich des Schulzentrums suchen würden. Hierzu sind die ins Stocken geratenen Verhandlungen mit den Anliegern bezüglich des erforderlichen Grunderwerbs zu forcieren und Fördermittel gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) zu beantragen. Von der Verwaltung erwarten wir, dass sie proaktiv auf die Eigentümer zugeht und Gespräche führt. Um die Investitionsmittel für einen möglichen Grundstückserwerb aufzubringen, fordern wir die Mittel aus dem Pauschalansatz für Grunderwerb (300.000,00 Euro) zu reservieren.

Ausbau des Emscherweges / Lückenschluss Schäferkampstraße – Gartenstraße

Die CDU-Fraktion macht sich dafür stark, dass der im Vorjahr von der Emschergenossenschaft gegenüber der Bürgermeisterin zugesagte, ca. 300 Meter lange, Lückenschluss des Emscherweges auf der südlichen Seite der Bahngleise, zwischen Schäferkampstraße und Gartenstraße, vorangetrieben wird.

Da die Maßnahme des ISEK „Emscherlauf aufwerten und erlebbar machen “ad acta“ gelegt ist, zu der wir immer die Auffassung vertreten haben, dass diese Maßnahme in die Zuständigkeit der Emschergenossenschaft zu verorten ist und deshalb durch Nachverhandlungen der Gemeinde mit Verantwortlichen der Emschergenossenschaft auch von dort finanziert und bewerkstelligt werden sollte, fordern wir jetzt, das zumindest diese Maßnahme durch den Gewässerverband zu realisieren ist. Fußgänger und Radfahrer würde der Umweg rund um das Wiederholt-Gelände und die Rausinger Straße erspart werden und die neu anzulegende Verbindung eine attraktive, frei von motorisiertem Verkehr willkommene Abkürzung sein. Alternativ sind die auf der nördlichen Seite aufgegebenen Gleise als zukünftiger Radweg, unter Berücksichtigung der Förderprogramme, zu nutzen.

Instandhaltung von Straßen und Kanälen

Gemäß des Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) vom 01.03.2019 wurde festgestellt, dass die Gemeinde Holzwickede seit der Eröffnungsbilanz im Jahr 2007, allein bis zum Jahre 2016, einen Werteverlust hinsichtlich des Straßenvermögens in Höhe von ca. 7.000.000 Euro erlitten hat. Bei einer jährlichen bilanziellen Abschreibung von 1,2 Mio. Euro beim Vermögen der Verkehrsflächen und 1,3 Mio. Euro bei den Kanälen, reinvestiert die Gemeinde Holzwickede demnach im eingebrachten Haushalt für das Jahr 2021 sowie in der zukünftigen Finanzplanung zu wenig, für einen erforderlichen Substanzerhalt bzw. für eine Trendumkehr des derzeitigen Werteverzehrs. Das ist aus unserer Sicht nicht weiter hinnehmbar und der Werteverzehr muss unverzüglich aufgehalten und in den zukünftigen Finanzplanungen berücksichtigt werden.

Stellenplan

Das seit dem Jahr 2018 bestehende Personalentwicklungskonzept bedarf einer ständigen Fortschreibung und Anpassung an dem durch die gesetzlich vorgeschriebenen und von der Verwaltung einzuführenden E-Government und den sich hieraus ergebenden Änderungen des Personalbedarfes. Wir begrüßen dass bezüglich der sozialarbeiterischen Betreuung von Flüchtlingen, durch die sehr guten und bewährten Erfahrungen der Kooperation mit der Caritas diese Leistungserbringung durch die Gemeindeverwaltung obsolet geworden ist und die Einsparung einer Vollzeitstelle im Bereich Soziales möglich geworden ist. Wir stimmen dem vorliegenden Stellenplan unter der Prämisse zu, dass nach erfolgter Einführung des E-Government und Abschluss der ISEK-Maßnahmen die Gesamtzahl der Stellen wieder auf den Stand des Jahres 2015 zurückgeführt wird. Die Verwaltung wird beauftragt eine Personalvereinbarung und weitere Voraussetzungen für den Bereich Home-Office vorzubereiten. Das fortgeschriebene Personalentwicklungskonzept ist unverzüglich vorzulegen.

Die befristete Schaffung einer Stelle im Fachbereich IIB (IT-Bereich) begrüßen wir auf Grund des aktuell hohen Bedarfs, wünschen uns aber eine Ausdehnung der Befristung auf zwei Jahre.

Ebenso wird die befristete Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten/ einer Klimaschutzbeauftragten befürwortet.

Die Forderungen der CDU-Fraktion sind im Haushalt 2021 einzuarbeiten.

Alle in der vorstehenden Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Haushalt 2021 aufgestellten Forderungen werden zu Anträgen erhoben.

Holzwickede, den 21.11.2020

Frank Markowski

Fraktionsvorsitzender




Foto: CDU Deutschlands | Christiane Lang


Kommentare sind geschlossen.